Verordnung zur Teilaufhebung der Bausperre nach § 35

Aushängezeitraum: 29.05.2020 - 30.06.2020

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat per Umlaufbeschluss am 19.05.2020, unter Punkt. GR0017b), folgende

VERORDNUNG

beschlossen:

§ 1

Gemäߧ 35 Abs. 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG 2104), LGBI. 71/2018, wird die Verordnung gern. § 35 Abs. 1 der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 26.06.2019, ZI. GR0748a, teilweise aufgehoben:

Die unter§ 4 „Geltungsbereich", Punkt 1, erlassene Bausperre für als Bauland Betriebsgebiet gewidmete Grundstücke wird aufgehoben. Alle anderen Bestimmungen der Verordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 26.06.2019, ZI. GR0748a, sind davon unberührt.

§2

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000, LGBI. Nr. 45/2019, nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Purkersdorf, am 25.05.2020

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