Valorisierung Gemeinde - Verwaltungsabgabentarif per 1.1.2019

Aushängezeitraum: 21.12.2018 - 31.12.2019

In § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, ist festgelegt, dass sich der Tarif jährlich mit Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Maß verändert, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2005 oder des an seine Stelle tretenden Index im Zeitraum vom 1. September des vorvergangenen bis zum 31. August des dem Zeitpunkt der Valorisierung vorangegangenen Kalenderjahres ergibt. Der Verbraucherpreisindex 2015 hat sich im maßgeblichen Zeitraum (1. September 2017 bis 31. August 2018) um 2,2 % erhöht.

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