Verordnung zur Teilaufhebung der Bausperre nach § 26

Aushängezeitraum: 29.05.2020 - 30.06.2020

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf hat per Umlaufbeschluss am

19.05.2020 , unter Punkt. GR0017a) , folgende

VERORDNUNG

beschlossen:

§ 1

Gemäß § 26 Abs . 3, 3. Satz des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG 2104), LGBI. 71 /2018, wird die Verordnung der Bausperre gern. § 26 Abs. 1 NÖ ROG der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 26.06.2019, ZI. GR0748a, teilweise aufgehoben:

Die unter§ 4 „Geltungsbereich ", Punkt 1, erlassene Bausperre für als Bauland Betriebsgebiet gewidmete Grundstücke wird aufgehoben. Alle anderen Bestimmungen der Verordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf vom 26.06.2019 , ZI. GR0748a, sind davon unberührt.

§2

Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs . 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000, LGBI. Nr. 45/2019, nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

Purkersdorf, am 25.05.2020

Datei herunterladen (20200525_Kundmachung_VO_Teilaufhebung_BB_Bausperre_26[1].pdf) (495 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.